Zungenbändchen beim Baby
Kleine Ursache – große Auswirkungen beim Stillen?
Stillen oder Fläschchen geben sollte für Baby und Eltern möglichst entspannt funktionieren. Doch manchmal fällt das Saugen schwer, das Baby verliert immer wieder den Halt oder Stillen ist für die Mutter schmerzhaft. Eine mögliche Ursache kann ein verkürztes oder funktionell einschränkendes Zungenbändchen sein.
In unserer Praxis in Hösbach bei Aschaffenburg betrachten wir nicht nur das Zungenbändchen selbst, sondern vor allem die Beweglichkeit und Funktion der Zunge. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht und welches Vorgehen für Ihr Baby sinnvoll ist.
Woran können Eltern ein auffälliges Zungenbändchen erkennen?
Ein eingeschränkt bewegliches Zungenbändchen kann sich beispielsweise beim Stillen oder Trinken bemerkbar machen.
Mögliche Hinweise sind:
- Schwierigkeiten beim Andocken an die Brust
- häufiges Abrutschen oder Verlieren des Saugschlusses
- Klick- oder Schnalzgeräusche beim Trinken
- sehr lange oder sehr häufige Stillmahlzeiten
- unruhiges oder angestrengtes Trinken
- Schwierigkeiten, ausreichend Milch aufzunehmen
- anhaltende Schmerzen oder wunde Brustwarzen beim Stillen
- Sorgen bezüglich der Gewichtsentwicklung des Babys
Diese Beschwerden können jedoch auch andere Ursachen haben. Deshalb ist eine sorgfältige Untersuchung wichtig, bevor über eine Behandlung des Zungenbändchens entschieden wird.
Nicht das Aussehen entscheidet, sondern die Funktion
Ein Zungenbändchen sollte nicht allein danach beurteilt werden, ob es besonders kurz oder straff aussieht. Bei der Untersuchung achten wir insbesondere darauf, wie beweglich die Zunge Ihres Babys tatsächlich ist und ob funktionelle Einschränkungen bestehen.
Dabei können unter anderem folgende Punkte eine Rolle spielen:
- Beweglichkeit und Anheben der Zunge
- Vorstrecken der Zunge
- Saug- und Schluckfunktion
- bisherige Schwierigkeiten beim Stillen oder Füttern
- Entwicklung und individuelle Situation Ihres Babys
Unser Ziel ist eine fundierte und möglichst zurückhaltende Beurteilung: Eine Behandlung sollte nur erfolgen, wenn sie aus funktioneller Sicht sinnvoll erscheint.
Muss ein verkürztes Zungenbändchen immer behandelt werden?
Nein. Ein sichtbares Zungenbändchen allein ist kein Grund für einen Eingriff.
Viele Babys haben ein auffälliges Zungenbändchen, ohne dadurch funktionell eingeschränkt zu sein. Deshalb steht für uns zunächst immer die individuelle Diagnostik im Vordergrund.
Zeigt sich hingegen eine deutliche Einschränkung der Zungenfunktion und bestehen relevante Beschwerden, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Behandlungsmöglichkeiten sinnvoll sind. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen wir bei Bedarf gemeinsam mit einem Osteopathen, nachdem Ihr Baby ganzheitlich beurteilt wurde.
Dabei wägen wir Nutzen, mögliche Risiken und Alternativen sorgfältig gegeneinander ab.
Gemeinsam für einen guten Start
Still- und Fütterprobleme können viele unterschiedliche Ursachen haben. Deshalb betrachten wir das Zungenbändchen nicht isoliert.
Je nach Situation kann die Zusammenarbeit mit Hebammen, Still- und Laktationsberaterinnen, Kinderärzten, Osteopathen und weiteren Fachdisziplinen sinnvoll sein. So lässt sich besser beurteilen, welche Unterstützung Ihr Baby tatsächlich benötigt.
Insbesondere die gemeinsame Beurteilung mit einem Osteopathen kann helfen, das Neugeborene ganzheitlich anzuschauen und mögliche Zusammenhänge zu erkennen. Denn neben dem Zungenbändchen können auch eine falsche Zungenlage oder eine Fehlentwicklung des Gaumes die Mundfunktion beeinflussen.
Unser gemeinsames Ziel: eine möglichst gute Mundfunktion und entspanntes Trinken für Ihr Kind
Früh begleiten statt später korrigieren
Kinderzahnheilkunde beginnt für uns nicht erst mit dem ersten Milchzahn. Bereits im Säuglingsalter entwickeln sich wichtige Funktionen rund um Saugen, Schlucken, Zungenlage, Atmung und Kieferentwicklung.
Deshalb lohnt es sich, bei Auffälligkeiten frühzeitig hinzuschauen. Wir beraten Eltern verständlich und ohne unnötige Behandlungen und begleiten Ihr Kind bei Bedarf auch über das Säuglingsalter hinaus.